Einkommensgrenzen
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten. Abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen kann das Bruttoeinkommen noch höher liegen.
Förderhöchstbeträge
Der Staat zahlt für die jährlichen Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnbauprämie. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt demnach für Alleinstehende 45,06 Euro sowie für Verheiratete 90,11 Euro. Prämienberechtigt ist man bereits mit 16 Jahren.
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2004 hat der Staat die Wohnungsbauprämie von 10 auf 8,8 Prozent gesenkt. Dieser neue Prämiensatz gilt ab dem Sparjahr 2004 für alle Verträge - auch für die bestehenden.
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