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Staatliche Förderung.
 
Zulagen und / oder Steuervorteile
Staatliche Förderung erhält, wer zum begünstigten Personenkreis zählt und einen zertifizierten und daher begünstigten Altersvorsorgevertrag abschließt. Die Höhe der Zulage ist abhängig von Familienstand und Zahl der Kinder. Zusätzlich kann ein steuerlicher Vorteil in Form eines Sonderausgabenabzugs genutzt werden. Der Altersvorsorgebeitrag setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen.
 
Finanzamt prüft günstigere Lösung
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil durch den Sonderausgabenabzug oder die Zulage für den Betreffenden die günstigere Variante ist.

Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag dem Steuerpflichtigen zusätzlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gutgeschrieben. Im anderen Fall wird die Steuer ohne Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs festgesetzt.
 
Kontakt
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Berater informieren Sie gerne.

 
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BLZ 594 913 00
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