Oberstes Gebot bei der geförderten Altersvorsorge ist, dass mindestens das eingezahlte Kapital zu Rentenbeginn vollständig zur Verfügung steht. Gefördert werden deshalb nur Rentenversicherungen sowie Fonds- und Banksparpläne. Und auch diese müssen bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie die notwendige Zertifizierung erhalten.
Die wichtigsten Kriterien
- Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen zur Verfügung stehen (Beitragsgarantie).
- Die Leistungen aus dem Altersvorsorge-Vertrag beginnen frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres oder mit Beginn der gesetzlichen Altersrente.
- Der Vertrag muss Leistungen in Form einer lebenslangen monatlichen Rente oder eines Auszahlplans und einer späteren lebenslangen Rente ab 85 Jahren vorsehen. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Eine vollständige Auszahlung ist möglich, wenn die monatliche Rente 25,55 Euro nicht übersteigen würde.
- Das gebildete Kapital kann vorübergehend ganz oder teilweise zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums entnommen werden.
- Übertragung oder Pfändung der angesparten Beträge sind ausgeschlossen.
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