Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet finanzielle Sicherheit, unabhängig von der Entwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung. Sie verbindet eine bedarfsgerechte Ergänzung Ihrer Altersvorsorge mit dem Schutz für die Hinterbliebenen im
Todesfall des Versicherten bereits vom ersten Beitrag an. Sie kann ganz oder teilweise auch zur Tilgung von Darlehen verwendet werden.
Merkmale
Je nach Vorsorgeziel gibt es bei der kapitalbildenden Lebensversicherung spezielle Varianten:
- Teilauszahlungstarife
Schon während der Vertragsdauer können Teilbeträge zu bestimmten Terminen ausgezahlt werden, beispielsweise nach 12, 16
und 20 Jahren. Diese Teilauszahlungen können für größere Anschaffungen oder zur Tilgung von Krediten verwendet
werden. Der Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten bleibt dabei in Höhe der Anfangsversicherungssumme
bestehen.
- Versicherung auf verbundene Leben (Partnerversicherung)
Diese Form der Kapitallebensversicherung eignet sich gleichermaßen für Ehe- und Geschäftspartner. Die
Versicherungsleistung wird fällig beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens zum vereinbarten Vertragsablauf, zum
Beispiel dem 60. Lebensjahr. Ehepartner können sich gegenseitig absichern, die Existenz von Familienunternehmen oder von Betrieben
in Teilhaberschaft kann abgesichert werden oder die Versicherungsleistung kann zur Bereitstellung der Erbschaftsteuer genutzt
werden.
- Kapitalversicherung auf festen Termin (Ausbildungsversicherung)
Bei dieser Vorsorgeform steht die Ablaufleistung (Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung) zum vereinbarten Zeitpunkt -
beispielsweise zum Ausbildungsbeginn - zur Verfügung. Stirbt der versicherte Versorger (zum Beispiel Vater oder Mutter) vorzeitig,
übernimmt die R+V bis zum vereinbarten Auszahlungstermin die weitere Beitragszahlung.
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