Staatliche Prämie und Sparzulage
Ihr Bausparvertrag verbindet zwei wesentliche Elemente für Ihre Baufinanzierung: die Bildung von Eigenkapital, indem Sie beispielsweise monatlich eine feste Summe ansparen, und außerdem das günstige, zinsfeste Bauspardarlehen. Der Staat unterstützt das Bausparen gleich zweifach: mit der Wohnungsbau-Prämie* für Ihre Einzahlungen und mit der Arbeitnehmer-Sparzulage** für Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Mit einem eigenen Haus oder einer Wohnung leisten Sie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für Ihre Altersvorsorge. Die eingesparte Miete trägt zur Schaffung von Wohneigentum bei und entlastet im Alter Ihr Haushalts-Budget.
* Es gelten Einkommens-Grenzen (25.600 Euro zu versteuerndes Jahres-Einkommen bei Alleinstehenden, 51.200 Euro bei Verheirateten).
** Zulageberechtigt sind Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahres-Einkommen von bis zu 17.900 Euro (Alleinstehende) oder 35.800 Euro (Verheirateten).
Bauspardarlehen nicht nur zum Bauen
Mit Hilfe des zinsgünstigen Bauspardarlehens lassen sich vielfältige Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen finanzieren:
- Bau oder Kauf von Haus oder Wohnung
- Ausbauten, Modernisierungen
- Erschließungs-Kosten und Architekten-Honorare
- Erwerb einer Senioren-Wohnung in einer Wohnanlage
- Im Erbfall die Auszahlung der Miterben
Vorteile
Die Vorteile des Bauspardarlehens sind unter anderem:
- Niedriger Festzinssatz für die gesamte Darlehenszeit (tarifabhängig)
- Keine Grundschuld-Eintragung bei Bauspardarlehen bis 15.000 Euro - dies spart Kosten
- Feste monatliche Zins- und Tilgungsleistung - dadurch eine feste Kalkulationsgröße über die Gesamtlaufzeit des Kredites
- Schnelle Rückzahlung des Kredites (je nach Tarif innerhalb von 6 bis 15 Jahren)
Weiterführende Informationen zu Sofortmodellen und Sofortbedarf:
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